Steuernews für Ärzte

Ausgabe:

Ausgabe Winter 2023:

Abschreibung 2024

Wie Ärztinnen und Ärzte ihren steuerpflichtigen Gewinn durch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten verringern können

Aufbewahrungsfristen 2023/2024

Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfristen zum Jahresende 2023 enden

Fettabsaugung

Aufwendungen für Liposuktion können auch ohne gesonderte Nachweiserfordernisse als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden

Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht urteilt über Heilbehandlungsleistungen im Rahmen von Krankenhausleistungen, die ihrerseits nicht der Umsatzsteuerbefreiung unterliegen

Leasingsonderzahlungen bei 1-Prozent-Regelung

Leasingsonderzahlungen für ein Kfz sind im Rahmen der Gesamtkostenermittlung auf die Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen

FAQ E-Rezept

Bundesregierung veröffentlicht Fragen-Antworten-Katalog zum seit 1.7.2023 möglichen E-Rezept per elektronischer Gesundheitskarte

Pflegewohngemeinschaft

BFH bestätigt Abzugsfähigkeit von Unterbringungskosten (Kost und Logis) in einem Pflegewohnheim mit externen Pflegedienstleistern als außergewöhnliche Belastung

Pflegewohngemeinschaft

Pflegewohngemeinschaft

Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim erkennt die Finanzverwaltung im Regelfall nur bei vollstationärer Pflege an. Der Bundesfinanzhof/BFH hat jetzt allerdings auch Aufwendungen für die Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft als außergewöhnliche Belastung anerkannt (Urteil vom 10.8.2023, VI R 40/20).

Begründung

Nach Auffassung des BFH kommt es für die steuerliche Beurteilung der Unterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung nicht darauf an, ob dem Steuerpflichtigen, wie bei der vollstationären Heimunterbringung der Fall, Betreuungsleistungen aus einer Hand zur Verfügung gestellt würden. Bezieht der Pflegebedürftige wie im Streitfall als (Mit)Bewohner einer Pflegewohngemeinschaft neben der Wohnraumüberlassung Pflegeleistungen von externen ambulanten Pflegediensten, ist dies für den Steuerabzug ausreichend.

Haushaltsersparnis

Die als außergewöhnliche Belastung abziehbaren krankheits- oder pflegebedingt anfallenden Kosten sind um eine Haushaltsersparnis zu kürzen. Die nicht abziehbaren Kosten der normalen Lebensführung können hilfsweise im Wege der Schätzung nach dem steuerlich abziehbaren Höchstbetrag für den Unterhalt unterhaltsbedürftiger Personen (§ 33a Abs.1 S. 1 EStG) ermittelt werden. 

Stand: 27. November 2023

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