Blut- und Gewebetransporte
Bundesfinanzhof definiert Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Leistungen eines gemeinnützigen Vereins
Bundesfinanzhof definiert Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Leistungen eines gemeinnützigen Vereins
Niedersächsisches Finanzgericht bestätigt Umsatzsteuerpflicht
Neuregelungen nach dem Pflegeunterstützung- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab 2024
Umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14b Umsatzsteuergesetz
Wann Ärzte eine Extragebühr für „unvorhergesehene Inanspruchnahme“ geltend machen können
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eines im Notdienst tätigen Poolarztes
Fehlende Anfangs- und Schlusszeitaufzeichnungen nicht maßgeblich für die steuerfreie Beurteilung von Nachtarbeitszuschlägen
Ein Zahnarzt hatte seine Praxis verkauft und war auch nicht mehr als Vertragsarzt zugelassen. Er übernahm nach dem Praxisverkauf überwiegend am Wochenende Notdienste in einem Notdienstzentrum der kassenzahnärztlichen Vereinigung. Der Zahnarzt erhielt für die Tätigkeit ein festes Stundenhonorar. Die Deutsche Rentenversicherung Bund und beide Vorinstanzen stuften den Arzt als selbstständig tätig ein. Der Arzt klagte dagegen - mit Erfolg.
Das Bundessozialgericht/BSG nahm hingegen eine abhängige und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an. Allein die Tätigkeit für einen vertragszahnärztlichen Notdienst ist kein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit, so das Gericht. Die Richterinnen und Richter begründeten ihre Entscheidung u. a. mit der festen Eingliederung des Arztes in die von der kassenzahnärztlichen Vereinigung organisierten Abläufe und dem Fehlen eines unternehmerischen Einflusses. Auch erhielt der Arzt eine stundenweise Entlohnung und verfügte nicht über eine Abrechnungsbefugnis (Urteil vom 24.10.2023, B 12 R 9/21 R).
Stand: 26. Februar 2024