Steuernews für Ärzte

Ausgabe:

Ausgabe Sommer 2023:

Hotlineberatung einer Rettungsmedizinerin

Landessozialgericht bestätigt Sozialversicherungspflicht für Hotlineberatung

Behindertengerechter Gartenumbau

Warum Aufwendungen für einen behindertengerechten Gartenumbau keine außergewöhnlichen Belastungen sind

Stiftung für unabhängige Patientenberatung beschlossen

Unabhängige Patientenberatung wird neu organisiert

Erziehungsbeihilfen

Steuerfreie Vergütungen für sozialpädagogische Kinderbetreuung

Steuerbegünstigter Verkauf von Blindenhilfsmitteln

Wann der Hilfsmittelverkauf eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt

Neuerungen zur Blut- und Plasmaspende

Aktuelle Änderungen im Transfusionsgesetz

Schutzfristen für neue Medikamente

Aktuelle Pläne der EU-Kommission zur Schutzfristenverkürzung für Medikamente

Stiftung für unabhängige Patientenberatung beschlossen

Unabhängige Patientenberatung

Die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland/UPD“ ist eine Institution, die Betroffene in Gesundheitsfragen als auch gesundheitsrechtlichen Fragen unterstützt. Patientinnen und Patienten können sich an diese Einrichtung bei Fragen zu Leistungen der Krankenkassen, zum Bezug von Krankengeld oder in Fragen zu einer Operation oder zu einem Medikament wenden (https://patientenberatung.de/).

Stiftung

Die UPD wird künftig in der Rechtsform einer Stiftung bürgerlichen Rechts verankert. Dies hat der Bundestag im März 2023 beschlossen (vgl. Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland, BTDrucks 20/5334). Ziel der Maßnahme ist, der „Unabhängigkeit, Staatsferne und Kontinuität“ der Patientenberatung umfassend Rechnung zu tragen und damit das unabhängige Informations- und Beratungsangebots aufrecht zu erhalten.

Organisation

Die Stiftung soll von Vertretern aus den Bereichen Patientenvertretung, Bundesregierung, Parlament, GKV-Spitzenverband und bei Fortsetzung der freiwilligen finanziellen Beteiligung auch der PKV kontrolliert und geführt werden. Dazu ist ein wissenschaftlicher Beirat aus sechs unabhängigen Sachverständigen vorgesehen (vgl. § 65b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch SGB V i.d.F. des Gesetzentwurfs).

Inkrafttreten

Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Planmäßig soll die Stiftung zum 1.1.2024 ihre Tätigkeit aufnehmen.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: sdecoret - stock.adobe.com