Steuernews für Mandanten

Ausgabe:

Ausgabe Februar 2025:

Steuerfortentwicklungsgesetz

Änderungsgesetz in Auszügen in Kraft getreten

Jahressteuergesetz 2024

Lohnsteuerliche Änderungen ab 2025

Kurzarbeitergeld

Bundesregierung verdoppelt Bezugszeit auf 24 Monate

Pkw-Privatnutzung

BFH äußert sich zur Erschütterung des Anscheinsbeweises für Pkw-Privatnutzung

Erbfallkostenpauschale

Erhöhung der Erbfallkostenpauschale auf € 15.000,00

Ausländische Globalbeiträge

Maßgebliche Aufteilungsprozentsätze für 2025

Rentenbezug 2025

Neue Hinzuverdienstgrenzen und Renteneintrittsalter 2025

Nießbrauch 2025

BMF veröffentlicht Vervielfältiger für 2025

Rentenbezug 2025

Erwerbsminderung

Rentnerinnen und Rentner mit verminderter Erwerbsfähigkeit können ab Januar 2025 mehr hinzuverdienen. Im Einzelnen gelten abhängig vom Grad der Erwerbsminderung folgende Hinzuverdienstgrenzen: Bei voller Erwerbsminderung gilt für 2025 eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund € 19.661,00. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt eine Mindesthinzuverdienstgrenze von rund € 39.322,00.

Altersgrenze für Renteneintritt

Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise angehoben, bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Bezogen auf 2025 erreicht der Jahrgang 1960 seine reguläre Altersgrenze aktuell mit 66 Jahren und vier Monaten. Für Menschen, die später geboren wurden, erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zweimonatsschritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.

Abschlagsfreie Rente

Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. Ab 2025 können 1961 Geborene diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahren und sechs Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze.

Stand: 28. Januar 2025

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