Steuerfortentwicklungsgesetz
Änderungsgesetz in Auszügen in Kraft getreten
Änderungsgesetz in Auszügen in Kraft getreten
Lohnsteuerliche Änderungen ab 2025
Bundesregierung verdoppelt Bezugszeit auf 24 Monate
BFH äußert sich zur Erschütterung des Anscheinsbeweises für Pkw-Privatnutzung
Erhöhung der Erbfallkostenpauschale auf € 15.000,00
Maßgebliche Aufteilungsprozentsätze für 2025
Neue Hinzuverdienstgrenzen und Renteneintrittsalter 2025
BMF veröffentlicht Vervielfältiger für 2025
Rentnerinnen und Rentner mit verminderter Erwerbsfähigkeit können ab Januar 2025 mehr hinzuverdienen. Im Einzelnen gelten abhängig vom Grad der Erwerbsminderung folgende Hinzuverdienstgrenzen: Bei voller Erwerbsminderung gilt für 2025 eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund € 19.661,00. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt eine Mindesthinzuverdienstgrenze von rund € 39.322,00.
Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise angehoben, bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Bezogen auf 2025 erreicht der Jahrgang 1960 seine reguläre Altersgrenze aktuell mit 66 Jahren und vier Monaten. Für Menschen, die später geboren wurden, erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zweimonatsschritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.
Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. Ab 2025 können 1961 Geborene diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahren und sechs Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze.
Stand: 28. Januar 2025