Steuernews für Mandanten

Ausgabe:

Ausgabe September 2024:

Steuertarif 2025

Grundfreibetrag bei Einkommensteuer steigt 2025 um € 300,00

Faktorverfahren im Lohnsteuerabzug

Geplante Neuregelung im Steuerfortentwicklungsgesetz

Verlorene oder verblasste Belege

Was tun, wenn Steuerbelege verloren gegangen oder unlesbar geworden sind

Grunderwerbsteuerfalle beim Grundstückskauf

BFH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung in einem neueren Beschluss

Forderungen abschreiben

Was tun, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt

Vorsteuer-Rückerstattungsanträge

Antragsfrist für Vorsteuererstattungsanträge für das Kalenderjahr 2023 endet am 30.9.2024

Jahressteuergesetz 2024

Umsetzung von Vorgaben aus der Rechtsprechung des BFH und EuGH im Erbschaftsteuerrecht

Energiepreispauschale

Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Vorsteuer-Rückerstattungsanträge

Vorsteuererstattungen

Deutsche Unternehmerinnen und Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich die für betriebliche Aufwendungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen. Anträge sind ausschließlich elektronisch im BZStOnline-Portal/BOP beim Bundeszentralamt für Steuern/BZSt zu stellen. Dem Antrag sind im Regelfall Belege beizufügen. Bei einem Vergütungszeitraum, welcher das Kalenderjahr ist, muss die beantragte Vergütung mindestens € 50,00 betragen.

Tankquittungen aus Österreich

Kein Recht auf Vorsteuererstattung haben deutsche Unternehmen bezüglich der in Österreich gezahlten Umsatzsteuer auf Benzinrechnungen. Nach den Ausführungen auf der Informationsseite des österreichischen Bundeskanzleramts sind Vorsteuererstattungen nur für solche Umsätze zulässig, für die auch ein österreichischer Unternehmer eine Vorsteuerrückerstattung erhalten würde (siehe: Vorsteuererstattungsverfahren „Welche Vorsteuern können erstattet werden?“ 1. Absatz. https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug-weitere-informationen/vorsteuererstattungsverfahren.html). Einen Vorsteuerabzug gibt es in Österreich nur für gewerbliche Personenbeförderungen oder für gewerbliche Vermietungen.

Stand: 27. August 2024

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